Arbeitssicherheit

Sicherheitstechnisches Zentrum und SFK

Wir sind ein Sicherheitstechnisches Zentrum gemäß Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales über sicherheitstechnische Zentren (STZ-VO) BGBl II Nr 450/1998.

Zur sicherheitstechnischen Betreuung im Sinne des Abs. 1 zählen die Beratung von Arbeitgebern, Arbeitnehmern, Sicherheitsvertrauenspersonen und Belegschaftsorganen auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit und der menschengerechten Arbeitsgestaltung, die Unterstützung der Arbeitgeber bei der Erfüllung ihrer Pflichten auf diesem Gebiet sowie die für die fachliche Leitung des Zentrums notwendigen Koordinations- und Leitungstätigkeiten. Die sicherheitstechnische Betreuung als externe Sicherheitsfachkraft (SFK) erfolgt gemäß §§73, 74 und 77 AschG (ArbeitnehmerInnenschutzgesetz), BGBL Nr. 450/1994.

 

Wir unterstützen Sie als Arbeitgeber bei folgenden Anliegen:

  • Planung von Arbeitsstätten und Arbeitsplätzen
  • Arbeitssicherheit und der Unfallverhütung
  • Änderung von Arbeitsmitteln und Arbeitsstoffen
  • Einführung neuer Arbeitstechniken und Verfahren
  • Erprobung und Auswahl der pers. Schutzausrüstung (PSA)
  • Aufbau und bei der Organisation des Arbeitnehmerschutzes
  • Planung von Arbeitsstätten und Gestaltung von Arbeitsplätzen
  • Beschaffung von neuen Arbeitsmittel u Arbeitsstoffen
  • Baulicher und organisatorischer Brandschutz
  • Ermittlung und Beurteilung von Gefahren (Evaluierung)
  • Organisation der Unterweisungen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen

Evaluierung

Die Verantwortung für die Evaluierung liegt beim Arbeitgeber, unabhängig davon, wer die Evaluierung durchführt. Es geht bei der Evaluierung um eine systematische Ermittlung und Beurteilung der bestehenden Gefahren.

Die im ASchG vorgesehene Evaluierungspflicht ändert nichts an der Verpflichtung der Arbeitgeber, für die Einhaltung der Schutzvorschriften zu sorgen, insbesondere durch eine geeignete Organisation, entsprechende Anweisungen und ein taugliches Kontrollsystem.

Ziel der Evaluierung ist das Erkennen der Gefahren und Belastungen und die Verbesserung der Arbeitsbedingungen.

Sicherheitsvertrauensperson (SVP)

Ausbildung zur Sicherheitsvertrauensperson
Sicherheitsvertrauenspersonen sind zu bestellen, wenn in einem Betrieb regelmäßig mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigt werden.Die Bestellung von Sicherheitsvertrauenspersonen hat auf die Dauer von vier Jahren zu erfolgen.

Brandschutzwart

Ausbildung zum Brandschutzwart (BSW) gem. TRVB O117 Modul 1
Der BSW ist ein Brandschutzorgan, welches für einzelne Teile eines Objektes oder einer Anlage zur Unterstützung des BSB bestellt wird.
Ausbildung 6 Std.

Brandschutzkonzepte

Ein Brandschutzkonzept listet und beschreibt alle Einrichtungen und Maßnahmen, welche den baulichen und organisatorischen Brandschutz betreffen.

Das Konzept berücksichtigt folgende Inhalte:

  • Schutzziel
  • Baulicher und organisatorischer Brandschutz
  • Anlagentechnischer Brandschutz
  • Vorbeugender und abwehrender Brandschutz
  • Fluchtwegsituation und Fluchtweglängen, sowie Rettungswege

Für die Behörde dient ein Brandschutzkonzept als Beurteilungsgrundlage in Bezug auf Brandschutz und Personensicherheit.

Notfall- & Krisenpläne

Der Notfallplan definiert Maßnahmen für das richtige Verhalten im Alarmfall und, wenn erforderlich, die möglichst rasche und sichere Evakuierung des Objektes. Gerne erstellen wir ein für ihren Betrieb abgestimmtes Konzept.

Evakuierungsübungen

Koordination von Evakuierungsübungen gemeinsam mit Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und Abstimmung mit den zuständigen Behörden. Um den Mitarbeitern im Notfall Sicherheit zu geben, sollten diese Übungen ab einer bestimmten Betriebsgröße mindestens ein Mal jährlich abgehalten werden.

Mitarbeiterschulung

Wir organisieren und koordinieren für Sie die Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bezogen auf innerbetriebliche Notfallpläne, Brandschutz- und Alarmorganisation. Die Gesetzeslage sieht vor, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mindestens ein Mal jährlich über die innerbetriebliche Alarmorganisation unterwiesen werden.