Behördenmanagement
Leistungsangebot
- Betriebsanlagengenehmigungsverfahren
- Betriebsanlagenänderungsverfahren
- Mitwirkung und Anwesenheit bei behördlichen Überprüfungen als Vertreter des Betriebes
- Bescheidorganisation innerhalb Ihres Betriebes
- Abfallwirtschaftskonzepte
- Beratung zum Thema baulicher und organisatorischer Brandschutz
zusätzliche Leistungen
- Erstellen von Notfall- und Krisenplänen
- Entwickeln und Koordinieren von Betriebsübergreifenden Notfallkonzepten
- Schulung und Ausbildung von Brandschutzwarten (BSW) lt. TRVB O117
- Projektieren und Koordinieren von Evakuierungsübungen
Betriebsanlagen
Wir begleiten sie vom Gründungsgedanken bzw. einer Betriebsübernahme bis zur Genehmigung.
- Organisation der erforderlichen Unterlagen
- Abstimmung der Einreichunterlagen mit den zuständigen Behörden
- Vertretung des Antragstellers im Genehmigungsverfahren
Bescheidorganisation
Wir organisieren Ihre innerbetrieblichen Unterlagen, wie Bescheide, Gutachten, Prüfberichte usw., prüfen diese auf Vollständigkeit und bauen eine übersichtliche Bescheidorganisation auf.
Dann finden Sie jederzeit und übersichtlich alle Ihre Betriebsanlagengenehmigungsbescheide oder sonstige, für die Anlage oder den Betrieb wesentliche Behördenschriftstücke und Prüfbescheinigungen oder Zertifikate (z.B. für Brandschutztüren, Bodenbeläge, Vorhänge usw.), geordnet nach Datum und/oder Inhalt.
Abfallwirtschaftskonzept
Dem Ansuchen um Genehmigung einer Betriebsanlage ist ein Abfallwirtschaftskonzept bei zu legen.
Dieses hat folgende Informationen zu enthalten:
- Angaben über die Branche und den Zweck der Anlage
- Eine verfahrensbezogene Darstellung des Betriebes
- Eine abfallrelevante Darstellung des Betriebes
- Organisatorische Vorkehrungen zur Einhaltung abfallwirtschaftlicher Rechtsvorschriften und eine Abschätzung der zukünftigen Entwicklung
Beratung Brandschutz
Mitwirkung bei behördlichen Überprüfungen
Anwesenheit bei den behördlich angekündigten Überprüfungen und Begehungen der Betriebsanlage. Führung der notwendigen Verhandlungen, Koordinieren und sowie letzte Klärung von erforderlichen ergänzenden konstruktiven Einzelheiten.